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Studieren in Deutschland - Referat



Studieren in Deutschland

Andauernd weckt an den polnischen Sudenten Studieren in Deutschland viel Interesse. Vom ausländischen Studium versprechen sie sich einfach bessere Zukunftsperspektiven und höhere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Nicht ausgeschlossen, dass mit Fug und Recht. Jedoch den Worten „ Erst wägen, dann wagen!“ zufolge, sollte man die Sache immer näher betrachten, bevor man eine Entscheidung trifft.
Am wichtigsten erscheint die Tatsache, dass die Türen der deutschen Universität, Hochschule oder Fachhochschule sich für jeden Studenten erst mit den Nachweisen der Hochschulzugangsberechtigung und ausreichenden Deutschkenntnissen öffnen. Wenn man aber kein Großes oder Kleines Sprachdiplom des Goethe-Instituts in der Hand hat, legt man die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" ab. Wird eine ausländisches Abitur (die Hochschulzugangberechtigung) als dem deutschen gleichrangig nicht anerkannt , muss sich der Studienbewerber einer "Feststellungsprüfung" unterziehen. Deswegen ist das Akademische Auslandsamt für jeden ausländischen Bewerber eine der ersten Stationen. Es gibt an jeder Hochschule- es berät Studenten in Fragen seines Studiums, prüft die Hochschulzugangsberechtigung, sowie vergibt Studienplätze an ausländische Bewerber.
Wer sich um einen Studienplatz in Deutschland bemüht, und nicht in de r Europäischen Union bzw. Europäischen Wirtschaftsraum beheimatet ist, kommt ohne Visum nicht weiter. Für internationale Studierende und Studienbewerber gibt es drei Arten von Visa:
-ein Sprachkursvisum, das später nicht in ein Studentenvisum umgewandelt werden kann,
- ein Studienbewerbervisum für drei Monate- nach erfolgter Zulassung muss es beim Ausländeramt in eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken umgewandelt werden
- und das Visum zu Studienzwecken, ein Jahr gültig - um es zu bekommen, braucht man den Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule bzw. eines Studienkollegs und einen Nachweis eines finanziellen Absicherung eines Aufenthalts.
Eine besondere Rolle spielt die "Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen" (ZVS). Sie unterzieht Studienbewerber aus Deutschland und der EU einem Auswahlverfahren.
Für manche Studiengänge besteht an der jeweiligen Hochschule ein sogenannter Numerus clausus. Das heißt, grundsätzlich ist dieses Fach zwar frei zugänglich, an dieser Hochschule jedoch sind die Plätze knapp. Folglich muss eine Auswahl unter den Bewerbern erfolgen. Dies ist die Aufgabe der ZVS. Sie verwaltet die Studienplätze bestimmter Studiengänge (z.B. Medizin, Jura), verteilt die Studierenden auf die möglichen Hochschulorte, wählt die Studenten nach dem Notendurchschnitt im Abitur (oder einer anderen erfüllten Zulassungsvoraussetzung) und den Wartesemestern aus. Es hängt von der eigenen Präferenzenliste ab, an welcher Hochschule man genommen wurde. Ist die eigene Abi-Note so gut, dass sie bei allen gewünschten Hochschulen gereicht hat, bekommt man seinen 1. Wunsch erfüllt. Andernfalls die erste Hochschule aus der eigenen Rangliste, bei der die eigene Note ausreicht. Der N.C. kann sich von Semester zu Semester ändern. In den letzten Jahren sind immer mehr Studiengänge unter den örtlichen Numerus clausus gefallen. So ist „Numerus clausus“ die Nachfolge „der Kampf“ um die knappen Studienplätze.
Der Zugang zu Nicht-Numerus-clausus Fächer ist aber keinesfalls begrenzt. „(…)Mit dem Abiturzeugnis – im Amtsdeutsch Hochschulzugangsberechtigung genannt – hat der künftige Student von staatlichen oder staatlich beaufsichtigten Schulen die Studierfähigkeit bescheinigt bekommen. Als Träger der Hochschulen muss der Staat diesen "Berechtigungsschein" auch wieder einlösen, (…)“ -ein Abiturient hat also einen Anspruch auf einen Studienplatz. Solange das gewünschte Fach frei zugänglich ist und soweit es genügend Studienplätze gibt, kann der Abiturient sein Anrecht auf einen Studienplatz einwandsfrei fordern.
Dem künftigen Studenten stehen Fachhohschulen und Universitäten oder Hochschulen zur Wahl. Fachhochschulen bilden ihre Studenten auf wissenschaftlicher Grundlage anwendungsorientierter als Universitäten aus. Der Studienbetrieb an Fachhochschulen konzentriert sich in erster Linie auf die Lehre, ist sehr praxisbezogen ; Forschung hat eine weniger gewichtige Rolle. Typisch sind für die Fachhochschule kürzere Studienzeiten und Sommerferien (als an der Uni). Hier lehren erfahrene Berufspraktiker, dies verleiht aber dann eine klare Zielorientierung auf ein konkretes Berufsbild. Das Fächerangebot ist besonders auf den Bedarf an akademisch
ausgebildeten Praktikern in Ingenieurberufen, in der Betriebswirtschaft, und im Sozialwesen ausgerichtet. Der Studienabschluss an einer Fachhochschule ist das Diplom. .
„(…)An den Universitäten gilt seit dem Hochschulreformer Wilhelm von Humboldt (1767-1835) das Prinzip der "Einheit von Forschung und Lehre"(… )- das sind Hochschulen, an denen besonders Forschung betrieben wird. Man verlangt bereits von den Studierenden streng wissenschaftliches Arbeiten. Die Größe der meisten Unis und die großen Wahlmöglichkeiten bedingen aber auch, dass man mehr auf sich selbst gestellt ist und sich das Studium selbst organisieren muss. Nur Universitäten verleihen die akademischen Grade Diplom und Magister sowie den Doktorgrad. Sie haben das Habilitationsrecht und können zum Hochschullehrer qualifizieren.
Privatuniversitäten, Kunst- und Musikhochschulen sowie Sporthochschulen in Deutschland, so wie auch in Polen, entscheiden in der Regel durch Prüfungen oder Gespräche, ob ein Kandidat aufgenommen wird. Für die meisten Fächer kann man sich aber sofort an der Hochschule einschreiben, was ist bei uns in Polen nur an privaten Hochschulen der Fall. Im Gegenteil zu Polen haben die Deutschen keine Aufnahmeprüfungen. Bei ihnen reicht es, wenn der Studienbewerber eine Reifeprüfung bestanden hat – dem garantiert der Staat einen Studienplatz und der kann einen Anspruch auf das Nicht-Numerus-clausus Fach erheben, solange freie Plätze vorhanden sein. Für das Numerus-clausus Fach (Studiengänge wie: Jura, Psychologie) muss man schon bessere Abiturnoten haben, um zugelassen zu werden. In Polen sieht die Sache schlechter aus. Bisher war es so, dass jede staatliche Universität oder Hochschule Aufnahmeprüfungen bzw. Zeugniswettbewerbe organisierte.
Laut des neuen Abiturs und neuen Zulassungsvoraussetzungen sollen die Vortests an den Universitäten und allen Hochschulen abgeschafft werden. Den Grundvoraussetzungen zufolge sollten Abiturienten nach dem Abiturnotenwettbewerb zum Studium aufgenommen werden. Nach meiner Meinung, gibt Deutschland viele Möglichkeiten zum Studieren. Der Staat scheint für die Bildung seiner Bürger zu sorgen und ihnen den Weg zum höheren Ausbildung erleichtern. Wer hat den Willen zum Studieren , der wird nicht wie im Fall Polens daran gehindert – es gibt genug Studienplätze. Besonders betonenswert finde ich die Tatsache in Polen, dass die Bewerber mit niedriegen Noten eigentlich unter den Tisch fallen, dort wo Notenwertbewerb erfolgt. Auch zur Zeit des alten Abiturs waren Aufnahmeprüfungen immer auf einem sehr hohem Niveau. Alle Studienplätze waren immer knapp. Wo ein Zeugniswettbewerb stattfand, waren auch Viele ohne Chance einen Studienplatz zu bekommen. Die Gründe dafür waren zu niedrige Noten und eine Menge von Bewerbern.
Wie die Praxis dieses Jahres zeigte, haben sich viele Hochschulen an neuen Zulassungsvorausetzungen nicht gehalten - die Aufnahmeprüfungen waren an vielen Studiengängen dabei.
Meiner Meinung nach, für manche Studiengänge ist es unentbehrlich das Vorwissen der künftigen Studenten zu überprüfen, wie im Falle z.B des Sprachstudiums. Die neue Reform hat nichts gebracht - wir sind mit ihr vom Regen in die Traufe gekommen. Ich finde wir brauchen eher mehr Studienplätze .

Dieses Referat wurde eingesandt vom User: maaga



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