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Ich-AG - Referat




Erfahrungen mit der Ich- AG am Beispiel eines
Bottroper Unternehmens


Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung
2. Ich - AG
2.1 M&M – Moden
2.2 Anfänge
2.3 Hilfestellungen
2.3.1 Hilfestellungen durch den Staat
2.3.1.1 Finanzielle Unterstützungen
2.3.1.2 Informationenvergabe u. ä.
2.3.2 Hilfestellungen durch die Familie / Freunde
2.4 Bedingungen um eine Ich- AG zu sein / zu bleiben
3. Zusammenfassung
4. Literaturverzeichnis
5. Anhang
6. Erklärung




1. Einleitung

Diese Facharbeit hat den Arbeitstitel „Erfahrungen mit der Ich- AG am Beispiel eines Bottroper Unternehmens“ und baut auf einem Interview mit der Unternehmerin Frau de Kock auf, die eine Boutique in Form einer
„Ich- AG“ eröffnet hat. Diese Boutique befindet sich am Eigener Markt und trägt den Namen „M&M – Moden“.
Weiterhin habe ich Informationen in Form einer Broschüre von Herrn Scheunemann vom Arbeitsamt Bottrop erhalten. Er hat mir diese Broschüre zugeschickt, nachdem ich mich telefonisch bei ihm über die Ich- AG informiert hatte.

Die Ich- AG wurde im Rahmen der Agenda 2010 vorgestellt und ist eine von mehreren Möglichkeiten, um Arbeitslosigkeit zu beenden und Geld einzusparen.
Die Agenda 2010 hat eine Leitidee, die fordern und fördern soll und sie lautet: „Eigeninitiativen auslösen – Sicherheiten einlösen“. Die Vorschläge zu diesem Thema sind grob in dreizehn Kapitel eingeteilt, wobei hier nur die Wichtigsten kurz zusammengefasst sind:

Kapitel 1: „Service für Kunden: Job- Center“
In so genannten Job- Centern werden alle Anlaufstellen für Arbeitslose gebündelt und es wird deswegen auch das neue Arbeitsamt genannt, welches durch eine Telefonische Hotline leicht zu erreichen ist.

Kapitel 3: „Neue Zumutbarkeit“
Junge Singles müssen auch Stellen annehmen, die weit entfernt, schlechter bezahlt oder unter ihrem Ausbildungsniveau sind. Auch müssen die Arbeitslosen begründen, warum sie für eine vom Arbeitsamt vorgeschlagene Stelle nicht geeignet sind bzw. warum sie für sie unzumutbar ist. Wer sich einer Vermittlung widersetzt, muss mit individuellen Strafen rechnen.

Kapitel 5: „Förderung älterer Arbeitnehmer“
Arbeitslose ab 55 Jahren können auf Wunsch auf die Arbeitsvermittlung verzichten und sie erhalten statt des Arbeitslosengeldes eine errechnete monatliche Leistung, was allerdings weniger ist. Eine Lohnversicherung wird eingeführt, welche einen Teil des Einkommensverlustes ausgleichen soll, wenn sie eine schlechter bezahlte Arbeitsstelle annehmen.

Kapitel 6: „Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“
Diese Zusammenführung wird auch Arbeitslosengeld II genannt und die Höhe des Geldes richtet sich danach, ob sich jemand Vermittlungen oder Schulungen verweigert. Auch soll durch diese Zusammenführung die Leistungen an Arbeitslose vereinfacht errechnet werden.

Kapitel 8: „Personal- Service- Agenturen“
Das sind Agenturen, die die Arbeitsämter selbst oder in Kooperation mit Zeitarbeitsfirmen betreiben, welche Arbeitslose anstellen und sie an Firmen verleihen. Es werden Tarifverträge abgeschlossen.

Kapitel 9: „Ich- AG“
Die Ich- AG wird pauschal mit 10 % besteuert und das Arbeitsamt übernimmt die Sozialversicherung.

Kapitel 12: „Finanzierungspaket“
Kleinen und mittleren Unternehmen soll eine Kapitalspritze gegeben werden, wenn sie einen Arbeitslosen einstellen. Hausbanken prüfen die Kreditwürdigkeit der Empfänger.

Kapitel 13: „Masterplan“
Hartz appelliert an die Regierung, Gewerkschafter, Wissenschaftler und Vereine, nach einem Zeitplan bei der Umsetzung der Pläne mitzuhelfen.





2. Ich- AG

Die Ich- AG ist eine staatlich geförderte Möglichkeit, um aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen und selbstständig zu werden.
Für manche Menschen, wie Frau de Kock, ist die Ich- AG eine gute Möglichkeit, die in der Vergangenheit erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse anzuwenden und in die Praxis umzusetzen (s. u.).

Jeder Mensch kann eine Ich- AG gründen, wenn er seine Idee in ein Konzept umwandelt und sich ausreichend informiert hat (weiteres dazu später).

Jemand der eine Ich- AG gründet, wird auch Neuunternehmer genannt.


2.1 M&M - Moden

Am 28. Februar 2003 hat Andrea de Kock (heute 43) als erste in Bottrop ein Unternehmen in Form einer Ich- AG gegründet. Ihr Geschäft „MM Fashion – Mode und mehr“ bietet Kleidung für die „Frau von heute“ in den Größen 36 – 48. Andrea de Kock bietet ihren Kunden viel Auswahl an Bekleidung auf 40 Quadratmetern und eine sehr kompetente Beratung, so mehrere befragte Kunden.
Anfangs hat sie das Geschäft alleine geführt und mittwochnachmittags die Einkäufe erledigt. Nach kurzer Zeit hat A. de Kock gemerkt, dass es zeitlich nicht klappt, alle Einkäufe und alles andere Wichtige an einem Nachmittag zu managen. Deshalb hatte Frau de Kock eine alte Schulfreundin eingestellt, welche sie aber nach ein paar Monaten wieder entlassen musste, da sie nicht genug Umsatz gemacht hatte.
Jetzt hilft ihre Schwester zweimal die Woche aus, damit Andrea de Kock ihre Einkäufe, Abrechnungen und sonstiges in Ruhe erledigen kann und auch so noch etwas Freizeit hat.
Das Geschäft lief seit Anbeginn gut und heute denkt A. de Kock sogar darüber nach, in den Sommerferien eine Praktikantin oder Auszubildende einzustellen.
Sie sagte auch, dass sie eventuell eine zweite Filiale eröffnen und dort diese Auszubildende als Geschäftsleitung unterbringen möchte.
Dies wird nur geschehen, wenn Frau de Kock und die Auszubildende sich sehr gut verstehen und ein eingespieltes Team sind. Eine weitere Vorraussetzung dafür wäre, dass die zukünftige Geschäftleiterin damit einverstanden ist diesen Job zu übernehmen.
Aber um diese Vorstellungen zu verwirklichen, muss sie erst einmal mit der Filiale umziehen, da sie die Nachbarschaft des türkischen Imbisses nebenan stört und offensichtlich ihre Kunden teilweise vergrault.
A. de Kock möchte das Ladenlokal wechseln und dann abwarten, wie es sich in der neuen Lokalität entwickelt.
Sie möchte in ein größeres Ladenlokal wechseln, welches sich in unmittelbarer Nähe ihres aktuellen Standortes befindet. Wann genau dieser Umzug stattfindet, steht noch nicht fest, doch A. de Kock ist sich sehr sicher, dass sie umziehen wird. Auch muss Frau de Kock abwarten, bis die neue Lokalität frei wird, da sich dort zurzeit noch ein anderes Geschäft befindet. Allerdings will der Besitzer dieses Geschäftes seinen Laden aufgeben und der Platz für A. de Kock wäre geschaffen.
Im neuen Lokal möchte sie ihren Kunden eine bessere Atmosphäre bieten und auch mehr Platz, auf dem sie ihre Waren besser präsentieren kann.
Ihr aktuelles Ladenlokal findet sie zu klein, was anfangs nicht der Fall war, was sich aber mit der Zeit so ergeben hat. Und da ihr Geschäft sehr gut läuft und sie äußerst zufrieden ist, hat sie sich für ihre Zukunftspläne entschieden, die oben aufgeführt sind.
Zurzeit ist A. de Kock sehr zufrieden und glücklich mit der Entscheidung, die sie vor ungefähr drei Jahren getroffen hat.





2.2 Anfänge

A. de Kock wurde von ihren damaligen Lieferanten für verschiedenste Kaufhäuser auf einer Messe darauf angesprochen, ob sie nicht ein eigenes Geschäft aufmachen wolle.
Nach vielen Überlegungen und vielen Bewerbungen bei verschiedensten Firmen wurde sie von einer Firma angesprochen, warum sie sich für einen Job bewerben würde, der nicht zu ihr passe und sie unterfordern würde. Diese Firma schlug ihr ebenfalls vor sich selbstständig zu machen, was sie nach vielen Gesprächen mit dem Arbeitsamt und anderen Institutionen dann auch getan hat.
Da sie viele Informationen und Fachwissen durch ihren vorherigen Beruf als Einkäuferin bei verschiedenen großen Kaufhäusern gesammelt hat, hat sie den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt.
A. de Kock hatte ihr Fachabitur im kaufmännischen Bereich vor ihrer Ausbildung gemacht und
somit die besten Vorraussetzungen für diesen Beruf.
Informiert hat sich A. de Kock beim Arbeitsamt und hat auch einen Steuerberater und einen Unternehmensberater aufgesucht, wo sie einen drei- Jahresplan erstellen musste. Auch hat sie an einem Existenzgründungsseminar vom ELGO Wirtschafts- Förderungsteil teilgenommen, welches Pflicht ist für alle, die in die Selbstständigkeit gehen wollen.
A. de Kock sagte mir auch, dass man bessere Chancen auf Kredite bei der Bank habe, wenn man selbstsicher ist und man es einem anmerkt, dass man genau weiss was man machen will und auch das man weiss wie es gemacht wird und dass man alles durchdacht und geplant hat.
Bei Frau de Kock war dies der Fall, da sie eine kaufmännische Ausbildung und Fachausbildung und alles geplant hatte.
Sie hat das Ladenlokal an der Gladbeckerstraße am Eigener Markt gewählt, da sie sich dort gut auskennt, die Mieten nicht sehr hoch sind und da sie auch ein wenig zu ängstlich war sich in der Innenstadt anzusiedeln.
Auch hat sie dieses Ladenlokal aus privaten Gründen gewählt, was nicht weiter ausgeführt wird, um die Privatsphäre von Frau de Kock zu gewähren.

2.3 Hilfestellungen

Andrea de Kock hat viele Hilfestellungen bekommen.
Einerseits durch ihre Freunde und Familie und andererseits durch den Staat und ein paar private Unternehmen.
Sie wurde durch aktive Mithilfe am Ausbau ihres Ladenlokals unterstützt oder durch finanzielle Mittel. Weiteres in den nächsten Abschnitten.


2.3.1 Hilfestellungen durch den Staat

Der Staat leistet in zweierlei Hinsicht Hilfestellungen: erstens durch finanzielle Unterstützung der Ich- AG und zweitens durch ausführliches Informieren derjenigen, die Selbstständig werden wollen.


2.3.1.1 Finanzielle Unterstützungen

Der Staat fördert manche Unternehmen und speziell auch Ich –AGs unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen, doch dazu später mehr.

Um öffentliche Fördermittel vom Staat zu erhalten, muss man diese vor der Existenzgründung beantragen.
Als erstes Beispiel das Überbrückungsgeld zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Dieses Überbrückungsgeld wird allerdings nur gezahlt, wenn man sich kurz vor der Existenzgründung oder den davor benötigten Maßnahmen befindet und entweder Entgeltersatzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch III bezogen hat (oder einen Anspruch darauf hätte) oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt war.
Überbrückungsgeld wird als Zuschuss für sechs Monate gezahlt, und zwar in der Höhe, wie man es als Arbeitslosengeld/ Arbeitslosenhilfe zuletzt bekommen hat oder als Arbeitnehmer in Arbeitslosigkeit hätte beziehen können. Auch werden durch das Überbrückungsgeld die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, die in der Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit getragen wurden.

Der Existenzgründungszuschuss ist für Arbeitnehmer bestimmt, die durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden (= Ich- AG) und soll als soziale Sicherung während der Startphase einer Existenzgründung dienen. Dieser Zuschuss wird nur gezahlt, wenn man kurze Zeit vorher Entgeltersatzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch III bezogen hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt war oder das Arbeitseinkommen nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit voraussichtlich nicht mehr als 25000 € im Jahr übersteigen wird.
Der Existenzgründungszuschuss wird bis zu drei Jahre gezahlt und jeweils für ein Jahr, was bedeutet, dass man ihn jedes Jahr neu beantragen muss. Im ersten Jahr werden monatlich 600 € gezahlt, im zweiten Jahr monatlich 360 € und im dritten Jahr 240 € monatlich, wovon ca. 240 € monatlich versicherungspflichtig in die gesetzliche Rentenversicherung und Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Dies ist gekoppelt an die Ich- AG und muss alle drei Jahre gezahlt werden.
Um diese finanziellen Unterstützungen zu erhalten, muss man sich vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden und dort einen Antrag stellen.


Lohnkostenzuschüsse können gezahlt werden, wenn die Einstellung eines Arbeitslosen erfolgt, bevor das zweite Jahr in der Selbstständigkeit vergangen ist. Es gibt viele verschiedene Lohnkostenzuschüsse, doch ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht nicht.
Der Förderantrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages mit der einzustellenden Person und spätestens vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
Weiter müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Der Arbeitnehmer muss unmittelbar vor der Einstellung mindestens drei Monate
- Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld bezogen haben
- im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt worden
sein
- an einer geförderten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung
teilgenommen haben
- die Vorraussetzungen für Entgeltersatzleistungen bei der beruflichen
Weiterbildung oder bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllt
und
- ohne den Einstellungszuschuss nicht oder nicht dauerhaft in den
Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann.

Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber nicht mehr als fünf Mitarbeiter einstellen darf.


2.3.1.2 Informationenvergabe und Ähnliches

Es gibt viele Anlaufstellen, um Informationen zu erlangen, was man benötigt und was man erfüllen muss, um eine Ich- AG gründen zu können. Kompetente Ansprechpartner hierfür sind Steuerberater, erfahrene Unternehmensberater, Berater der Fachverbände und Kreditinstitute, sowie Rechtsanwälte und Notare.
Als erstes sollte man allerdings einen Existenzgründungsberater der nächstliegenden Industrie- und Handelskammer/ Handwerkskammer aufsuchen und sich dort informieren.
Dieser Berater bietet Interessenten ein breites, kostenloses Informationsangebot, welches von einer ersten orientierenden Beratung über Geschäftsideen und Geschäftsmöglichkeiten bis zu Details der Rechtsform eines neuen Unternehmens und seiner Finanzierung reicht.
Weiter kann man sich bei der Bank von Finanzierungsexperten über das Serviceangebot und Finanzierungsmöglichkeiten informieren.



Hier werden noch einmal alle fachkundigen Stellen zusammengefasst dargestellt:
- Industrie- und Handelskammern
- Handwerkskammern
- berufsständische Kammern
- Fachverbände und
- Kreditinstitut.



Weitere Hilfen zur Gründung einer selbstständigen Existenz sind:
- nach dem Sozialgesetzbuch III die Teilnahme an einem Grundseminar im Rahmen einer Weiterbildung oder einer Trainingsmaßnahme und
- nach dem Europäischen Sozialfond (ESF) eine Begleitung im ersten Jahr nach der Gründung einer selbstständigen Existenz (so genanntes „Coaching“), was den Existenzgründern in der Anfangsphase helfen soll. Dieses „Coaching“ ist eine individuelle, zielgerichtete Einzelberatung und soll helfen, die neue berufliche Situation erfolgreich zu meistern.

Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.


2.3.2 Hilfestellungen durch die Familie/ Freunde

Andrea de Kock wurde von ihrer Schwester sehr gut unterstützt, da diese ihr geholfen hat das Ladenlokal auszubauen und zu renovieren. Außerdem hilft ihre Schwester heute mit im Verkauf, während Andrea de Kock die Einkäufe und alles andere Wichtige erledigt und sich auch ein wenig Freizeit und Ruhe gönnt.

Anfangs hatte A. de Kock eine alte Schulfreundin eingestellt, welche dieselbe Ausbildung genossen hatte wie A. de Kock. Sie dachte, dass ihre Freundin als Aushilfe gut geeignet sei, da sie annähernd die gleichen Erfahrungen hatte wie sie selbst. Doch ist dieser Versuch sich eine Aushilfe einzustellen leider fehlgeschlagen, da sich herausstellte, dass die Freundin A. de Kocks zwar dieselben Kenntnisse hatte, aber nicht mit Kunden umgehen konnte. Dies führte zu einem kurzzeitigen Umsatzverlust, der wieder ausgeglichen werden konnte.

Man könnte die ehemaligen Lieferanten A. de Kocks auch als Hilfe ansehen, da sie A. de Kock auf die Idee gebracht haben ein eigenes Geschäft auf die Beine zu stellen.


2.4 Bedingungen um eine Ich- AG zu sein / zu bleiben

Erst einmal muss man sich bei fachkundigen Stellen melden und dort folgende Unterlagen einreichen:
- Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhaben
- Lebenslauf
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

Man muss sich als Bezieher eines Existenzgründungszuschusses in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, was Pflicht ist.

Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit des Geschäftes bestätigen.

Eine weitere Bedingung ist, dass der Unternehmer, der diese Ich- AG gegründet hat, keine Mitarbeiter beschäftigen darf, ausgenommen Familienmitglieder.




3. Zusammenfassung

Die Ich- AG ist eine staatlich geförderte Möglichkeit, sich aus der Arbeitslosigkeit zu retten.
Es ist ein schwieriger und komplizierter Weg, bis man seine Idee für eine Ich- AG in die Tat umsetzen kann, da man viele Bedingungen erfüllen und Seminare besuchen muss und viele weitere Hindernisse in Form der deutschen Bürokratie zu überwinden sind.
Die Ich- AG kann die Rettung aus der Arbeitslosigkeit bedeuten, aber auch nach kurzer Zeit wieder dem Untergang geweiht sein werden, also wenn das Geschäft keinen Gewinn mehr macht.

Dieses Referat wurde eingesandt vom User: iewl



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