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Euthanasie - 3.Version - Referat



Euthanasie: Überblick: Relevante Prozesse, Strukturen, Daten
Vorläufer
• 24. 11.1859: Erscheinung von Darwins "Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtauswahl oder die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampf ums Dasein"
• 1868 Der dt. Zoologe Ernst Haeckel "Natürliche Schöpfungsgeschichte" überträgt Kampf ums Dasein auf Völkergeschichte, nimmt künstliche Auslese mit auf
• 1895 veröffentlicht der englische Physiologe Haycraft "Natürliche Auslese und Rassenverbesserung"
• 1904 Alfred Ploetz gründet "Gesellschaft zur Rassenhygiene"
o Armut dient zur ökonomischen Ausjäte
o Kranken- und Arbeitslosenversicherung sind abzulehnen, da sie Kampf ums Dasein beeinträchtigen
o bis zum Krieg kleine extreme Gruppen
Nach dem 1. Weltkrieg
• 1920: Veröffentlichung "Die Freigabe zur Vernichtung lebensunwerten Lebens" von Binding und Hoche
o Diskussion wird ausgedehnt
o Teilweise gibt es zum Bsp. Sterilisationen, jedoch noch aber ohne gesetzliche Grundlage
• 1929: Auf dem Reichsparteitag der NSDAP verkündet Hitler, dass die Pflege von Kranken und Schwachen den natürlichen Ausleseprozess unterbindet.
Nationalsozialismus
• am 30. 01. 1933 wird Hitler Reichskanzler
o Göring spricht schon im März 1933 vom Kampf gegen den Schmutz
• 14. Juli 1933 "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"
o Sterilisationsgesetz gilt für:
 angeborener Schwachsinn
 Schizophrene
 Manisch-depressive
 Epileptiker
 Erbliche Blind- und Taubheit
 Schwere erbliche Mißbildungen
o Die Reaktion der Krüppelfürsorge-Einrichtungen war der Versuch, die NS-Regierung vom wirtschaftlichen Nutzen der Körperbehinderten zu überzeugen (die Gegenüberstellen der aufzubringenden Sozialausgaben und der Einnahmen der sonst brachliegenden Arbeitsleistung ergab einen finanziellen Gewinn) → gleichzeitig fand eine Verschärfung der Situation der "siechen Krüppel" im Vergleich zu produktiven Körperbehinderten statt
o Über Sterilisation entschied das Erbgesundheitsgericht (Amtsrichter, Beamter. Arzt) oder die betroffene Person selbst. Im Juni 1935: "Erweiterung zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (erzwungene Abtreibung). Einspruch gegen eine Entscheidung war zwar rechtlich möglich, fand jedoch praktisch keine Anwendung.
• Am 01. 09. 1939 gibt Hitler den Euthanasiebefehl "unheilbar Kranken" den "Gnadentod" zu gewähren → Umsetzung vorhandener sozialdarwinistischer und rassenhygienischer Vorstellungen in die Praxis
• Tötung lebensunwerten Lebens
o ("lebensunwert": v.a. Geisteskranke, ansonsten Körperbehinderte, Epileptiker, Blinde, Gehörlose, Alkoholiker und politische Gegner)
• Verfahren zur Erfassung "unwerten Lebens":
o Meldepflicht für alle geisteskranke und missgebildete Insassen von Anstalten und Pflegeheimen
o Gutachten werden erstellt
o Gremium von Obergutachtern entscheidet über Verlegung in eine Tötungsanstalt
o Ärzte, insbesondere Psychiater, fahren Ermordungen eigenverantwortlich durch und tragen folgende Aktionen mit:
Kindereuthanasie
• Gutachten über behinderte Kinder erlauben es, sie von den Pflegeheimen in so genannte "Kinderfachabteilungen" zu überweisen. Dort werden sie mit Morphinpräparaten, Medikamenten und durch Verhungern lassen getötet (diese Methoden tarnen Todesursache besser als Vergasung)
• bis Kriegsende ca. 5000 Ermordungen
Aktion "T4"
• Behinderte, v.a. Geisteskranke aus den Anstalten werden in Vernichtungsanstalten gebracht und dort in Gaskammern ermordet
• Tötungsanstalten:
o Schloss Grafeneck: vorher Krüppelheim, wird als "Seuchenlazarett" getarnt
o Ärzte, die Ermordungen durchführten, waren politisch zuverlässige Leute, meist jung und unerfahren
o Ermordete werden verbrannt, damit man Todesursache nicht erkennen kann, Urne mit Asche wird an Verwandte geschickt mit ausgedachter Todesursache als Erklärung
o mit allen Mitteln wird versucht, Ermordungen geheim zu halten (teilw. Drohung mit Todesstrafe, wenn "Gerücht" über Ermordungen weitererzählt würde)
o trotzdem entsteht bei Angehörigen Zweifel, da sich Urnenmitteilungen häufen
• 1940 werden Anstaltsmorde offiziell bekannt
• Widerstand seitens der katholischen Kirche, Druck der Öffentlichkeit sehr stark, Proteste. Einstellung der T4- Aktion durch Hitler. Bis dahin 80- 100.000 Ermordungen.
• Nach offizieller Einstellung wird Euthanasie als "wilde Euthanasie" weitergeführt
• Lazarette für Kriegsverwundete werden gebraucht, psychisch Kranke müssen aus Anstalten weichen, damit Plätze frei werden
• Psychiater werden vom Regime aufgefordert, in eigener Initiative weiter Euthanasie zu betreiben
• In Heimen und Anstalten wurden Patienten getötet mit Giftinjektionen, schädlichen Medikamenten und durch Nahrungsentzug
Aktion 14f13
• 14f13 Codename für Ermordungen Geisteskranker in Konzentrationslagern
• das T4- Personal war beauftragt, das KZ von "überzähligen" Insassen zu befreien
• Untersuchungen durch Ärzte finden nicht mehr statt, es werden keine Gutachten mehr erstellt, die Lagerinsassen müssen lediglich einen Fragebogen ausfüllen (offiziell für Verlegung in ein Erholungsheim)
• neben der Vernichtung von Geisteskranken und politisch Gefangenen werden an ihnen auch medizinische Experimente von den Ärzten durchgeführt
• bis Kriegsende: 20000 Ermordungen

Alle Ermordungen im Rahmen des Euthanasieprogramms geschahen ohne jede gesetzliche Grundlage: Radikalität der Durchführung
Die anfänglichen Kriegserfolge bestätigen rassenhygienische Wege.
Mit dem Euthanasieprogramm wurden Massenvernichtungsmechanismen für Juden erprobt (bei der "Endlösung der Judenfrage" wird auf bewährte Kräfte von T4 zurückgegriffen)

Das Sonderschulsystem im Nationalsozialismus
Schulsystem und NS: Eine allgemeine Betrachtung
Totalitärer Anspruch
• Während seit der Aufklärung als Ziel von Erziehung und Bildung die Mündigkeit gilt, stand im NS die Pädagogik unter dem Ziel der Formierung einer einheitlichen Volksgemeinschaft
• Wie die Forschung zu
jugendlichem Widerstand bzw. zur Sozialisation von Jugendlichen im NS zeigt, konnte dieser Anspruch des NS jedoch keineswegs durchgesetzt werden. Es ist hier von einer Gleichzeitigkeit totalitärem Anspruchs und ambivalenter Umsetzung zu sprechen (Tenorth).
• Ihre schulpolitische Ausprägung erfahren diese Ansprüche des NS-Staates in der Bildung eines RMinWEV (1934). Die vorher traditionellen Träger von Bildungseinrichtungen bzw. die Länderhoheit über das Bildungswesen wurde damit versucht zu brechen. Das RMinWEV (Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung) sollte den administrativen Zugriff auf diese Einrichtungen sichern.
• Dieser Zugriff drückt sich auch aus in dem bereits am 7.4.1933 erlassenen Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, durch das ideologisch und politisch missliebige Beamte aus dem Staatsdienst entlassen werden konnten.
Völkische Ideale
• Der Entsubjektivierung des Lebens des Einzelnen steht gegenüber eine ideologische Fixierung auf die Gemeinschaft, in diesem Fall die Gemeinschaft des Volkes
• Diese Ideologie ist dabei nicht eine Erfindung des NS sondern hat ihre Wurzeln im darwinistischen und sozialdarwinistischen Denken. Höck beschreibt den Sozialdarwinismus als ein Ideenkonglomerat, dass v.a. durch die Übertragung des Selektionsprinzips (Kampf ums Dasein, Recht des Stärkeren) auf das soziale und politische Geschehen gekennzeichnet ist.
• Sozialdarwinisten wie Günther, Goldscheid und Woltmann prägen dann seit der Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert den Gedanken, dass für die Leistungsfähigkeit des Einzelnen hauptsächlich dessen erbbiologische Ausstattung verantwortlich ist.
• Konkretisierung fanden diese Ideen dann in der Eugenik. Positiv gedacht als "Aufartung" durch Förderung deutschrassiger Ehen, negativ gedacht als Ausmerze durch Sterilisation, Asylierung und Euthanasie
• NS erfindet diese Ideen nicht neu, sondern macht sich konkret und radikal an ihre Umsetzung.
Die Hilfsschule ist gerade im Hinblick auf die völkische Ideologie von Entwicklungen betroffen, die auf das allgemeine Schul- und Bildungswesen nur untergeordnet Einfluss hatten: Mit den Thesen des von den Hilfsschülern ererbten Schwachsinns stand sie im NS-Staat im Schnittpunkt von Schulsystem und "Rassenhygiene".
Das Reichsschulpflichtgesetz und die Sonderschulpflicht
• 6. Juli 1938 Erlassung des "Reichsschulpflichtgesetze": Festlegung der Volksschulpflicht auf 8 Jahre und Bestimmung des verpflichtenden Sonderschulbesuchs für Kinder mit Behinderungen. Dem Problem der teilweise zu großen Entfernung der Schulen vom Wohnort wurde mit §7 begegnet: Heimunterbringung
• die Sonderschule sollte die nicht normal Beschulbaren gemeinschaftstüchtig machen, die Eingliederung in den schaffenden Volkskörper ermöglichen. §11 beinhaltete die Ausgrenzung "Bildungsunfähiger", die von der Schulpflicht befreit wurden. Die Ausgrenzung jedoch war völlig willkürlich, da nirgends festgehalten wurde, welche Kriterien für die Bildungsunfähigkeit galten.

Vorbehalte gegen Sonderschulen
• Vorbehalte gegen die päd. Arbeit der Sonderschulen, deren Zielsetzungen, Formen und Inhalte der Heilerziehung und die Einflüsse aus der Reformpädagogik konnten in der NS-Zeit offen artikuliert werden. Tornow (Hauptschriftleiter der Zeitschrift "die deutsche Sonderschule" der Reichsfachschaft V Sonderschulen im nationalsozialistischen Lehrerbund (NSLB)): "...der Sonderschule [ist] von der rassenhygienischen Seite her ein neuer tiefer Sinn und damit ihre eigentliche Bedeutung gegeben worden..."
• Entschiedene Wendung des NS gegen den Subjektivismus, die rousseauisch-liberalistische Pädagogik des Wachsenlassens und die Pädagogik vom Kinde aus, da die alleinige Entwicklung psychischer Kräfte für sich zu Ziellosigkeit und Individualismus führe und damit zu Zerfall und Auflösung.

Aufgaben des Sonderschulwesens
• Die kulturelle Aufgabe des Staates wurde mit der politischen gleichgesetzt. Erziehungsarbeit hat das Ziel der "Aufartung des Volkes". Hitler plädiert für eine Erziehung zum Verantwortungsbewusstsein für sich selbst und vor allem gegenüber dem deutschen Volk und dem Führer
• Körperbehinderte Schüler sollten durch Schul- und Berufsausbildung in die Lage versetzt werden, ihr Geld selbst zu verdienen, damit sie dem Volk nicht mehr auf der Tasche liegen. Die Auslese der Beschulbarkeit wurde verstärkt nach dem Gesichtspunkt der Bildungsmöglichkeit und der späteren Arbeitsfähigkeit getroffen (zusätzlich zum eugenischen Wert)
• Sonderschule hatte das Ziel, einen Schulabschluss auf dem Niveau der Volksschule zu vermitteln.
• Bezüglich der schwächsten Schüler herrschte selbst in NS Uneinigkeit: teilweise wurde Beschulung in den Heimen verlangt, um ihre geringen Fähigkeiten gewinnbringend zu nutzen, teilweise herrschte die Meinung vor, dass die Sonderschule keine Verwahranstalt für Bildungsunfähige sei, sondern dass diese Schüler unter den Begriff der Erbkrankheit fielen




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